Mit diesem Formular können Sie ein Gewerbe zurücklegen.
Mit der Zurücklegung des Gewerbes endet das Recht zur Ausübung dieses Gewerbes im Hauptstandort sowie in allen weiteren Betriebsstätten (Filialen).
Sofern keine Umstände vorliegen, die eine Zurücklegung nicht gestatten wird das Gewerbe im Gewerbeinformationssystem Austria als beendet eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt.
Informationen zur Zurücklegung der Gewerbeberechtigung (Ausfüllhilfe)