Die Stadt Villach unterstützt durch Beihilfen die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit dem Betriebssitz in Villach.
Antragstellung
Zum Online-Formular "Tierzuchtförderung"
Die Förderung erfolgt durch
- Barbeihilfen bei Viehverlusten (Stiere, Ochsen, Kühe, Kalbinnen)
- Barbeihilfen bei Anschaffung maschineller Einrichtungen (z.B. Viehtransportwagen)
- Übernahme von Kosten für Firmenleistungen im landwirtschaftlichen Wegebau
- anteilige Kostenübernahme bei Instandhaltungsmaßnahmen von land- und forstwirtschaftlichen Wegen durch die Stadt
Dem formlosen Ansuchen ist bei Viehverlusten der Entsorgungsschein der Tierkörperentsorgungsanstalt oder eine tierärztliche Bestätigung beizulegen. In allen übrigen Förderungsfällen ist eine Kostenschätzung bzw. ein Kostenvoranschlag für die beabsichtigten Maßnahmen beizulegen.
Beschreibung
Förderantrag gemäß § 21
Kärntner Tierzuchtgesetz 2008 (K-TZG 2008)
Die Auszahlung der Förderungen ist
bis spätestens 31. März des Folgejahres, anhand des Formulars zu beantragen.