Baubewilligungsansuchen
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben nach der
Kärntner Bauordnung sind:
Sofern es sich nicht um ein bewilligungsfreies Vorhaben nach § 7 handelt, bedarf einer Baubewilligung:
- die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen;
- die Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen;
- die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, sofern für die neue Verwendung andere öffentlich-rechtliche, insbesondere raumordnungsrechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige Verwendung;
- der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen;
- die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW, hinsichtlich der Etagenheizungen jedoch nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.
Baubewilligungsverfahren
Für diese bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist die Durchführung einer Bauverhandlung unter Ladung sämtlicher Nachbarn obligatorisch, wenn nicht „ein vereinfachtes Verfahren“ gemäß § 24 der K-BO 1996 durchzuführen ist.
Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Das vereinfachte Bauverfahren kann angewendet werden, wenn sich der Bauantrag auf ein Gebäude, einschließlich der zur Nutzung erforderlichen baulichen Anlagen bezieht, das ausschließlich Wohnzwecken dient, höchstens zwei Vollgeschosse und höchstens vier Wohnungen aufweist.
Antragstellung
Voraussetzungen
Es wird darauf hingewiesen, dass mit den Bauarbeiten erst nach Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides begonnen werden darf.
Gebühren
Bauantrag |
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14,30 Euro |
Beilagen* |
je Bogen** |
3,90 Euro |
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maximal*** |
21,80 Euro |
Baupläne größer DIN A3-Format |
je |
7,80 Euro |
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maximal*** |
21,80 Euro |
Bauvollendungsmeldung |
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14,30 Euro |
Hinweis: Die festen Gebührensätze sind entweder durch Barzahlung, durch Einzahlung mittels Erlagschein, mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte zu entrichten.
* |
Baupläne, Baubeschreibung, Anrainerverzeichnis, K-Wert-Berechnung, Grundbuchauszug, Bestätigungen des Unternehmers gem. § 39 K-BO, etc. |
** 1 Bogen |
= 4 einseitig beschriebene DIN A4-Seiten
= 2 doppelseitig beschriebene DIN A4-Seiten
= 1 einseitig oder doppelseitig beschriebenes DIN A3-Blatt
Besteht eine Beilage aus mehr als 6 Bögen, so werden max. € 21,80 als fester Gebührensatz verrechnet, vorausgesetzt die Beilage ist am Heftrand gebunden. |
*** |
Baupläne größer als A3- Format: werden mehr als 3 Pläne eingereicht, so werden insgesamt € 21,80 als fester Gebührensatz verrechnet, vorausgesetzt die Pläne sind zu einer Planmappe gebunden. |