Beilage für Formulare bei Bauangelegenheiten
Bei
Erfordernis einer Zustimmung des/der Grundeigentümers/-in bzw. des/der Miteigentümers/-in (Privatgrund) muss der/die Grundeingentümer/-in nachfolgendes Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichen und in ausgedruckter Form (per Post, etc.) an die zuständige Abteilung übermitteln.
Antragstellung
Voraussetzungen
Ist der/die Baubwerber/-in nicht zugleich Eigentümer/-in, muss die Zustimmung des/der Grundeigentümers/-in eingeholt werden.
Gebühren
Die Zustimmungserklärung ist als Beilage zu vergebühren.
Die Einreichunterlagen sind mit folgenden festen Gebührensätzen zu entrichten:
Bauantrag |
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13 Euro |
Beilagen* |
je Bogen** |
3,60 Euro |
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maximal*** |
21,80 Euro |
Baupläne größer DIN A3-Format |
je |
7,20 Euro |
Bauvollendungsmeldung |
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13 Euro |
Hinweis: Die festen Gebührensätze sind entweder durch Barzahlung, durch Einzahlung mittels Erlagschein, mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte zu entrichten.
* |
Baupläne, Baubeschreibung, Anrainerverzeichnis, K-Wert-Berechnung, Grundbuchauszug, Bestätigungen des Unternehmers gem. § 39 K-BO, etc. |
** 1 Bogen |
= 4 einseitig beschriebene DIN A4-Seiten
= 2 doppelseitig beschriebene DIN A4-Seiten
= 1 einseitig oder doppelseitig beschriebenes DIN A3-Blatt
Besteht eine Beilage aus mehr als 6 Bögen, so werden max. € 21,80 als fester Gebührensatz verrechnet, vorausgesetzt die Beilage ist am Heftrand gebunden. |
*** |
Baupläne größer als A3- Format: werden mehr als 3 Pläne eingereicht, so werden insgesamt € 21,80 als fester Gebührensatz verrechnet, vorausgesetzt die Pläne sind zu einer Planmappe gebunden. |
Termine & Fristen
Die Zustimmung des/der Grundeigentümers/-in ist zugleich mit dem Bauansuchen vorzulegen
Anmerkungen
Nach den zivilrechtlichen Bestimmungen gilt als Eigentümer/-in wer im Grundbuch eingetragen ist (aktueller Grundbuchsauszug). Bloße vertragliche Regelungen (z.B. Kaufvertrag) sind für den Eigentumserwerb nicht ausreichend.
Die Zustimmungserklärung muss bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bauverfahrens vorliegen.