Bedarfsorientierte Mindestsicherung (Sozialhilfe)

Die soziale Mindestsicherung ist die Hilfe des Landes Kärnten für ein möglichst selbst bestimmtes Leben und eine soziale Teilhabe. Bei kurz dauernder Hilfsbedürftigkeit werden einmalige Unterstützungen und bei voraussichtlich länger dauernder Hilfsbedürftigkeit laufend wiederkehrende Unterstützungen nach Prüfung der individuellen Situation des/der Hilfesuchenden gewährt.
Ziel der Bedarfsorientieren Mindestsicherung ist die (Wieder-)Erlangung der Selbsthilfefähigkeit. Der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" beinhaltet aber auch gewisse Verpflichtungen des Hilfesuchenden selbst, allenfalls auch seiner Angehörigen. Insbesondere wird vor Gewährung der Hilfe der Einsatz der eigenen Mittel und Einsatz der Arbeitskraft verlangt. Darüber hinaus besteht Mitwirkungspflicht des Hilfesuchenden im Zuge des Verfahrens.
Für Fragen stehen Ihnen gerne unsere Sachbearbeiter/innen gerne zur Verfügung.
Raum |
Name der Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin |
Zuständigkeit nach folgenden Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragstellers: |
Telefonnummer |
123 |
Christina Bartl |
A |
T +43(0)4242 / 205-3833 |
122 |
Sylvia Gasser |
C, M, N, |
T +43(0)4242 / 205-3835 |
124 |
Elisabeth Kalin |
F, G, H, I |
T +43(0)4242 / 205-3834 |
125 |
Katharina Oschounig |
D, E, L, P, Q |
T +43(0)4242 / 205-3831 |
125 |
Gudrun Rauter |
B, K, O |
T +43(0)4242 / 205-3838 |
126 |
Hannes Jank |
J, R, U,V, W,X, Y, Z |
T +43(0)4242 / 205-3839 |
126 |
Ericht Thomann |
S, SCH, ST, T |
T +43(0)4242 / 205-3836 |
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